Das hessische Denkmalschutzgesetz nennt in §2 Kulturdenkmäler „Sachen, Sachteile und Sachgesamtheiten, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen,geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht."
Auf den ersten Blick als Denkmal kenntlich machen - kennzeichnen Sie Ihr Haus, Ihren Garten oder eine Fundstelle mit einer Denkmalplakette. Weiterlesen