hessenARCHÄOLOGIE und HessenForst – Partner beim Schutz der Bodendenkmäler
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Auch bei der forstwirtschaftlichen Nutzung sollten Bodendenkmäler möglichst nicht oder wenig gefährdet werden, denn gerade unter Wald sind die Erhaltungsbedingungen für archäologische Befunde besonders günstig. Vorgeschichtliche Grabhügel beispielsweise sind heute nahezu ausschließlich in Waldgebieten erhalten, und dies gilt auch für das Weltkulturerbe Limes - der Wald bildet einen natürlichen Schutz. Über die besonderen Umstände und denkmalpflegerischen Herausforderungen in bewaldeten Arealen informierte in diesem Jahr Dr. Kai Mückenberger, Bezirksarchäologe für den Rheingau-Taunus-Kreis und den Hochtaunuskreis sowie hessischer Limesbeauftragter. Die als Geländeexkursion konzipierte Fortbildung führte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst zum römischen Taunuskastell Zugmantel im UNESCO-Weltkulturerbe Obergermanisch-Raetischer Limes. An verschiedenen Stationen innerhalb des weitläufigen Geländes wurden Erscheinungsformen von Bodendenkmälern thematisiert und Schutzmöglichkeiten aus forstwirtschaftlicher Sicht diskutiert. Genauso interessant wie die Ausführungen der Archäologen zu den Kastellresten, Heiligtümern und Amphitheatern für die Forstfachleute waren deren Erfahrungen im täglichen Umgang mit Bodendenkmälern im Arbeitsalltag. So ergab sich eine für beide Seiten gleichermaßen informative Schulung.
Der Nachmittag war zwei weiteren, in hessischen Wäldern oft gut erhaltenen Denkmalgattungen gewidmet: Hügelgräbern und eisenzeitlichen „Grabgärten“ im Grenzgebiet zwischen Rheingau-Taunus-Kreis und dem Landkreis Limburg-Weilburg gewidmet. Durch HessenForst angebrachte Markierung an einzelnen Bäumen ließen hier erkennen, dass die zuständige Revierförsterei über „ihre“ Bodendenkmäler bestens im Bilde ist und das Überfahren durch Rückefahrzeuge vermeidet. Thematisiert wurden vor Ort auch die immer häufiger festgestellten ungenehmigten Nachforschungen mit Metallsonden und die gesetzliche Situation, die sowohl durch das Hessische Denkmalschutzgesetz als auch das Hessische Waldgesetz definiert ist. Auf großes Interesse seitens der Forstfachleute stießen die von der hessenARCHÄOLOGIE kostenfrei zur Verfügung gestellte LiDAR-Broschüre.
Im kommenden Jahr ist seitens des Landesbetriebes HessenForst geplant, diese Fortbildungsveranstaltung in Südhessen anzubieten.
Dr. B. Steinbring, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE