Gemeinsam das archäologische Kulturerbe Hessens schützen
Vor allem durch gezieltes, illegales Graben (gemeinhin als „Raubgrabung“ bekannt) kann großer Schaden an dem im Boden verborgenen Kulturerbe verursacht werden. Doch nicht nur dadurch – auch das undokumentierte Einsammeln von Oberflächenfunden, das Herauswühlen von Fossilien in Steinbrüchen oder das Bergen von Gewässerfunden geht „an die Substanz“. Eine besondere Rolle spielt nicht zuletzt die „Schatzsuche“ samt ungenehmigtem Einsatz von Metallsonden und anschließender Bergung von Metallfunden aus dem Boden. Zumeist geht es dabei einzig und allein um das Sammeln von Funden, schlimmstenfalls um deren illegalen Verkauf. Der hierdurch für die Allgemeinheit entstehende Schaden ist nicht abzuschätzen: Stets werden archäologische Zusammenhänge zerstört, Funde aus ihrem Kontext gerissen und so für immer ihrer Aussagekraft beraubt.
Ansprechpartner
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, die Kreisarchäologien und Unteren Denkmalschutzbehörden in Hessen kooperieren eng mit den örtlichen Polizeibehörden und dem Hessischen Landeskriminalamt, um der fortschreitenden Zerstörung unseres Kulturerbes entgegenzuwirken. Illegale Nachforschungen werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht und juristisch verfolgt. Sie können verschiedene Tatbestände mit zum Teil erheblichen rechtlichen Folgen erfüllen:
- Verstöße gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz, die mit Bußgeldern bis zu 25.000,- € geahndet werden können
- bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei: Geld- oder Freiheitsstrafen
- Einzug benutzter Geräte (Metalldetektoren, Grabungswerkzeug)
- Beschlagnahme illegal geborgener Funde
Nicht ausgeschlossen sind auch Schadensersatzforderungen bei Grabungsschäden sowie zivilrechtliche Klagen durch geschädigte Grundeigentümer.
Weitere ausführliche Informationen – unter anderem auch zu der Frage, was Sie tun können, wenn Sie illegale Nachforschungen beobachten – finden Sie auf der Homepage der Polizei Hessen.