Grundlage für die Suche nach archäologischen Befunden und Funden (Kulturgütern) in Hessen - ob von privater oder facharchäologischer Seite - ist immer eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) nach § 22 HDSchG.
Mit geistes- und naturwissenschaftlichen Methoden schützt und erforscht die archäologische Denkmalpflege das „Bodenarchiv“ – die im Boden verborgene Geschichte Hessens.
Das kulturelle Erbe eines 500 Millionen Jahre mächtigen Fossilarchivs
Paläontologische Denkmalpflege
Paläontologie - die Wissenschaft von den Lebewesen der Urzeit - ist aktuell wie nie zuvor. Paläontologen erforschen die Evolutionsgeschichte der Organismen und, gemeinsam mit Geologen, die Geschichte des Planeten Erde.
Die Grube Messel ist ein stillgelegter "Ölschiefer"-Tagebau. Aufgrund der einzigartigen Erhaltung der dort gefundenen Fossilien wurde das bedeutendste paläontologische Bodendenkmal Hessens zum UNESCO-Weltnaturerbe erklärt.
Neuerscheinung zum Thema Hessisches Denkmalschutzrecht
Dr. Dr. Dimitrij Davydov Staatliche Steuerung archäologischer Nachforschungen: Streitfragen und Perspektiven. Jus Monumentorum Hassiae 1. Digitale Beiträge zum Denkmalrecht aus Hessen. (Wiesbaden 2018).
Richtlinien Archäologie und Paläontologie zur Grabungs- und Prospektionsdokumentation für Fachfirmen und Forschungsinstitutionen und zur Behandlung von Grabungsfunden und Proben