Bei historischen Parks und Gartenanlagen handelt es sich um sensible Schutzgüter, die im Zusammenspiel mit zahlreichen weiteren Akteuren der Betreuung durch die staatliche Gartendenkmalpflege bedürfen.
Eine der Hauptaufgaben der staatlichen Gartendenkmalpflege besteht darin, die Verantwortlichen - zumeist kommunale oder private Eigentümer - beim Erhalt der sensiblen Gartenkunstwerke fachlich zu beraten und zu unterstützen.